04 Bankettmischung, salzverträglich

Mischung mit niederwüchsigen, salzverträglichen Arten die sich am Straßenrand langfristig halten. Als Ansaat unter Solaranlagen geeignet.

Bitte beachten Sie die Mischungstabellen zu den Ursprungsgebieten!

Es braucht artenreiche Mischungen um hochwertige Lebensräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen zu schaffen. Z. T. geben wir deshalb wichtige, aber in einigen Regionen noch fehlende Arten aus benachbarten Ursprungsgebieten den Mischungen bei.
Sollen Mischungen mit Arten aus benachbarten Ursprungsgebieten in der freien Landschaft verwendet ausgebracht werden, ist dafür nach §40 BNatschG eine Ausnahmegenehmigung bei den Naturschutzbehörden einzuholen. Bitte nutzen Sie dazu die unter „weitere Details“ „Zusammensetzung / Downloads“ bei den jeweiligen Mischungen hinterlegten pdf-Dateien.

Bankettmischung, salzvertr.

(Blumen 20% / Gräser 80%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0670 kg!
ab 41.73 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg64.20 €/kg
bis 99.999kg42.80 €/kg
ab 100kg41.73 €/kg

Bankettmischung, salzvertr.

(Blumen 50% / Gräser 50%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0450 kg!
ab 74.90 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg96.30 €/kg
ab 0.5kg74.90 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Komponente

(Blumen 100%)

niedrige Mischung für Sonderstandorte

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0270 kg!
ab 139.10 €/kg
Staffelung
unter 0.5kg171.20 €/kg
ab 0.5kg139.10 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Schnellbegrüner

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Die Mindestbestellmenge beträgt 0.7500 kg!
ab 4.28 €/kg

Bankettmischung, salzvertr. - Schrot als Füllstoff

weitere Details

Die Mindestbestellmenge beträgt 0.0100 kg!
ab 1.07 €/kg

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Mindestbestellwert aktuell: 64,20 € in Summe und 4,28 € je Artikel.

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Sedumsprossen:
Ab Mai bestellbar - in Kg-Schritten.

Wichtiger Hinweis

Die Mischungen Nr. 1-8, 9, 13, 15, 16, 20 werden auf Grundlage der Erhaltungsmischungsverordnung in Verkehr gebracht. (ErMiV)

Bei Ausbringung von Saatgut in die freie Landschaft liegt die Verantwortung für das Einholen von Ausnahmegenehmigungen beim Anwender.

Regionenkarte

Karte der Ursprungsgebiete und Produktionsräume